Gemeindeausschuss Felm / Haushaltplan für 2025 / 3. Dezember 2024

Der Text wurde von Webseite des Amt Daenischer Wohld kopiert. Fotos und Text von: Karkossa-Schwarz/Amt Dänischer Wohld

Knappe Mehrheit für den Haushalt 2025 – die Entscheidung trifft die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 12. Dezember

Die Mitglieder des Gemeindeausschusses kamen am 28. November zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Vorsitzende Daniela Czapp (WGF) begrüßte die Mitglieder im Felmer Dörpshus. Thematisch lag der Schwerpunkt der Sitzung im Bereich der Finanzen. Auf der Tagesordnung standen der Erlass einer neuen Hebesatzsatzung für 2025 und der Erlass des Haushalts für 2025.

Die neue Hebesatzsatzung (Grundsteuer A und B) wurde aufgrund der Grundsteuerreform des Bundes notwendig, die ab 1. Januar 2025 gilt. Die Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen, das heißt, die Gemeinden dürfen durch die Reform keine Mehreinnahmen erzielen. Für den Steuerzahler bleibt der Betrag nicht unbedingt gleich: Durch die Neubewertung kann die neue Grundsteuer höher oder geringer als vorher ausfallen.

Der Gemeindeausschuss Felm folgte den vom Finanzministerium im Transparenzregister des Landes veröffentlichten Hebesätze: Die Grundsteuer A steigt ab 2025 auf 373 Prozentpunkte (aktuell 330 Prozentpunkte), die Grundsteuer B auf 475 Prozentpunkte (aktuell 380 Prozentpunkte).

Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung in diesem Jahr findet am Donnerstag, 12. Dezember, um 19.30 Uhr im Dörpshus Felm statt.

Die Gemeinde Felm muss sparen. Im Haushalt 2024 ist der Jahresfehlbetrag mit über einer halben Million Euro angegeben. Die genaue Summe beträgt 510.200 Euro. Wichtig zu wissen: Hierbei handelt es sich um einen planerischen Ansatz. „Das Jahr ist noch nicht zu Ende. Erst im nächsten Jahr beim Jahresabschluss 2024 wissen wir, wie hoch der Betrag wirklich ist“, erklärte die Ausschussvorsitzende.

Haushalt 2025 – keine großen Abweichungen gegenüber 2024

Zur Diskussion und zur Empfehlung für die Gemeindevertretung stand der Haushaltsplan 2025. Große Abweichungen im Vergleich zum Haushalt 2024 gibt es nicht: „Wir haben keine Punkte, wo deutliche Stellschrauben zu erkennen sind“, so Daniela Czapp.

„Was ist mit dem Jahresfehlbetrag von über 500.000 Euro aus 2024? Wo ist der hin?“ (Holger Hackauf, CDU-Fraktionsvorsitzender)

Und doch fiel Holger Hackauf, Fraktionsvorsitzender der CDU auf, dass es eine wesentliche Änderung bei der Festsetzung des Jahresfehlbetrages im Haushalt 2025 gibt: „Was ist mit dem Jahresfehlbetrag von über 500.000 Euro aus 2024? Wo ist der hin?“ Im Haushalt 2025 ist der Jahresfehlbetrag mit 284.200 Euro angeben, weitaus weniger als 2024.

2025: höherer Anteil an Einkommenssteuer und Schlüsselzuweisungen

Marco Drews, Sachbearbeiter im Fachbereich Finanzen des Amtes Dänischer Wohld, begleitete die Sitzung und konnte die Gründe nennen. Die Gemeinde kann in 2025 mit einem höheren Anteil an der Einkommenssteuer und höheren Schlüsselzuweisungen rechnen. Im neuen Jahr beträgt der Anteil an der Einkommenssteuer 923.000 Euro (ein Plus von 144.700 Euro im Vergleich zu 2024). An Schlüsselzuweisungen inklusive Straßenunterhaltungslasten sind im neuen Haushalt 698.000 Euro eingeplant (ein Plus von 98.800 Euro im Vergleich zu 2024).

58.000 Euro für die Unterhaltung der Gemeindestraßen

Straßenunterhaltungslasten heißt, dass die Gemeinde einen pauschalen Betrag für die Unterhaltung ihrer Straßen bekommt. Dieser Betrag wird jedes Jahr neu festgesetzt und beträgt für 2025 3990Euro pro Straßenkilometer. Die Gemeinde Felm muss 14,6 Kilometer Straße unterhalten – bekommt also 58.254 Euro.

62.000 Euro wurden noch nicht abgerufen

Ein weiterer Grund für den geringer ausfallenden Jahresfehlbetrag hat haushaltstechnische Gründe. 2023 sanierte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) die K49/Dorfstraße. Die Gemeinde hatte im Zuge der Deckenerneuerung die Kostenübernahme von 62.000 Euro zugesagt. Dieses Geld ist bislang noch nicht abgerufen worden und wird deshalb ohne einen eigenen Titel in den neuen Haushalt übertragen.

Höhere Amtsumlage

Im Ergebnisplan weisen einige Titel höhere Beträge aus, so zum Beispiel die Änderung für den Bebauungsplan An de Wurth und die Bauleitplanung Ortsausgänge Felm (+13.000 Euro). Die Kreisumlage steigt um 4900 Euro und die Amtsumlage um 42.600 Euro auf 358.770 Euro (inklusive vorläufiger Investitionskostenumlage von 25.419 Euro).

So sieht der Haushalt 2025 im Einzelnen aus:

Der Ergebnisplan im Haushalt 2025 sieht einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.035.400 Euro und einen Gesamtbetrag an Aufwendungen von 3.319.600 Euro vor. Der Jahresfehlbetrag beträgt demnach 284.200 Euro. Im Finanzplan sind ein Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.975.600 Euro und an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.060.200 Euro vorgesehen.

Kreditaufnahme in 2025 – unter anderem für ein neues Fahrzeug für den Bauhof

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird auf 91.000 Euro festgesetzt. Darin enthalten sind zum Beispiel 60.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für den Bauhof, 4000 Euro für den Schutz des Trinkwassers (zwei Rückflussverhinderer) und 4000 Euro für die Anschaffung von Möbeln für die Kita.

Vier Ja-Stimmen für den Haushalt 2025, drei Nein-Stimmen, eine Enthaltung

Die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit vier Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Die letzte Entscheidung trifft die Gemeindevertretersitzung am 12. Dezember. Beginn ist um 19.30 Uhr im Dörpshus Felm.

Höhere Hebesätze für die Grundsteuern als Einnahmequelle für die Gemeinde?

In Bezug auf die neue Festsetzung der Grundsteuer A und B hätten die drei Fraktionen WGF, CDU und SPD mit Blick auf den Haushalt gern höhere Sätze festgesetzt. Isabel Schunck (SPD) sagte: „Sollten wir nicht etwas für unseren Haushalt tun?“ Auch Holger Hackauf (CDU) und Dirk Tjard Holzkamp (WGF) konnten sich das gut vorstellen.

(Bei einem Hebesatz von 475 Prozentpunkten für die Grundsteuer B nimmt die Gemeinde 159.600 Euro jährlich ein. Würde sie den Satz auf 600 Prozentpunkte erhöhen, würde sie 40.000 Euro mehr einnehmen.)

Das Land muss im neuen Jahr Erfahrungen mit der neuen Grundsteuersammeln

Doch mit Hinweis auf die noch fehlenden Erfahrungen mit den neuen Steuersätzen sei das in 2025 verfrüht. Das Land könne noch keine Nivellierungssätze festlegen – das sei erst Ende des Jahres möglich, erklärte Marco Drews von der Amtsverwaltung.

(Nivellierungssätze werden für die Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft verwendet. Mit ihrer Hilfe stellt das Land fest, welche Gemeinde als finanzstark und welche als finanzschwach zu bezeichnen ist.)

In Kürze:

Zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung: Die Gebühren bleiben stabil, es gibt keine Erhöhungen. Zurzeit bezahlen die Felmer Bürgerinnen und Bürger für die Schmutzwasserbeseitigung 2,98 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,34 Euro pro Quadratmeter Niederschlagswasserbeseitigung.

Mängelmelder im Amt / Schäden in der Gemeinde: Bemerken Bürgerinnen und Bürger Schäden in der Gemeinde, egal, welcher Art, sollten sie gern den Mängelmelder der Amtsverwaltung verwenden. Ein Mitarbeiter aus dem Bauamt wird den Schaden aufnehmen. Das Formular wird in Kürze auf der Homepage der Gemeinde verlinkt. Hier der Weg zum Mängelmelder des Amtes: https://www.amt-daenischer-wohld.de/amt_daenischer_wohld/Verwaltung/B%C3%BCrgerservice/M%C3%A4ngelmeldung/

Erweiterung der Facharbeitsgruppe Ortsentwicklung um das Thema Klimaschutz: In der Einwohnerversammlung im November wurde der hohe Stellenwert des Themas Klimaschutz deutlich. Deswegen wird die Facharbeitsgruppe um das Thema und entsprechend auch um die Bezeichnung erweitert.

Dorffest 2025: Zur Organisation des Dorffestes in 2025 soll ein Festkomitee gegründet, das aus Vertretern aller Vereine und Verbände bestehen soll.

Dorfputz 2025: Aufgrund der schlechten Resonanz beim diesjährigen Dorfputz beteiligt Felm sich an der landesweiten Aktion „Unser sauberes Schleswig-Holstein“, die am 8. März 2025 stattfindet.

Einsätze der Felmer Feuerwehren bleiben gebührenfrei: Im Zuge des Prüfungsberichts des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts, das die Amtsverwaltung Dänischer Wohld turnusmäßig überprüft hat, empfiehlt das Prüfungsamt den Kommunen, die bislang keine Gebühren für den Einsatz ihrer Freiwilligen Feuerwehren erhoben haben, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen. Das Ziel: Ein Teil des Aufwands soll durch die Gebühren finanziell abgedeckt werden. Möglich wäre eine Gebühr für Einsätze bei fehlerhaften Brandmeldeanlagen, wie sie die Feuerwehr Gettorf erhebt.

Einstimmig sprachen sich alle Fraktionen im Gemeindeausschuss bewusst gegen eine Gebührensatzung aus, um einem weiteren Bürokratieaufbau entgegenzuwirken und aufgrund der Auswirkungen auf das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr. Denn die Feuerwehr wolle helfen und nicht entscheiden müssen, welcher Einsatz jetzt gebührenpflichtig sein könnte und welcher nicht.

Neues Feuerwehrgerätehaus Felmerholz: Die aufgetretenen Mängel werden beseitigt, die Firmen sind informiert. In Bezug auf die Einweihung sagte Ausschussvorsitzende Daniela Czapp, dass die Organisation im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr liege. 

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